(Un-)Sichtbarkeit von lesbischem Leben in der Geschichte

Die Erforschung der Geschichte lesbischer Frauen ist in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bis heute ein Randthema geblieben – ein Forschungsfeld, das lange Zeit ignoriert, tabuisiert oder durch eine heteronormative Linse uminterpretiert wurde.[1] Während die historische Aufarbeitung schwulen Lebens oftmals auf umfangreiche Archivbestände, insbesondere aus der strafrechtlichen Verfolgung durch §175 StGB, zurückgreifen kann, gestaltet sich die Suche nach lesbischen Biografien und Lebenswelten deutlich schwieriger. Es fehlen nicht nur strafrechtlich motivierte Quellen, sondern häufig auch persönliche Aufzeichnungen, Briefe oder andere Zeugnisse, die lesbisches Begehren offen benennen. Die Recherche erfordert daher einen spezifischeren, oft detektivischen Blick – zwischen den Zeilen, in den Zwischenräumen des Archivs.

Ein zentrales Problem bei der Rekonstruktion lesbischen Lebens im 20. Jahrhundert besteht darin, dass viele Formen weiblicher Nähe historisch als „romantische Freundschaften“ gedeutet oder schlicht entsexualisiert wurden.[2] Häufig wurden tiefe emotionale Bindungen zwischen Frauen in der Geschichtsschreibung als asexuell, geschwisterlich oder freundschaftlich interpretiert – nicht zuletzt, weil gesellschaftlich akzeptierte Ausdrucksformen weiblicher Intimität anders bewertet wurden als männliche. Es bleibt daher eine große Herausforderung, die Grenze zwischen platonischer Freundschaft und romantisch-sexueller Beziehung aus heutiger Perspektive nachzuvollziehen, ohne dabei anachronistisch zu urteilen oder moderne Kategorien unreflektiert zu übertragen.

Betrachtet man die Lebensbedingungen, unter denen Frauen im 20. Jahrhundert ein von männlicher Vormundschaft – sei es durch Vater, Ehemann oder Bruder – unabhängiges Leben führen konnten, rücken bestimmte berufliche oder soziale Konstellationen in den Fokus. Vor allem in städtischen Milieus oder akademischen Kreisen eröffneten sich gelegentlich Freiräume, in denen Frauen ihre eigenen Lebensentwürfe entwickeln konnten. Ein vermeintlicher institutioneller Ausweg aus dem gesellschaftlich erwarteten Ehemodell war das sogenannte Lehrerinnenzölibat. Dieses 1880 eingeführte Gesetz verbot es Lehrerinnen im Deutschen Kaiserreich zu heiraten, da man annahm, dass verheiratete Frauen nicht die nötige Konzentration oder Loyalität für den Staatsdienst aufbringen könnten. Zwar wurde dieses Gesetz mit der Weimarer Verfassung 1919 offiziell aufgehoben, doch in der Praxis wurden verheiratete Lehrerinnen weiterhin entlassen – etwa mit der Begründung wirtschaftlicher Notwendigkeit nach dem Ersten Weltkrieg.

Der Lehrerinnenberuf konnte jedoch auch Schutzraum sein: Als unverheiratete, berufstätige Frauen waren Lehrerinnen finanziell unabhängig und konnten – zumindest potenziell – gemeinsames Leben mit anderen Frauen führen, ohne direkt unter gesellschaftlichen Verdacht zu geraten. Dennoch war es erklärungsbedürftig, wenn eine Frau dauerhaft ledig blieb. Die Abweichung von der gesellschaftlich normierten Biografie verlangte nach Erklärungen – sei es in Form von angeblich krankheitsbedingter Abneigung gegen Männer, religiöser Berufung oder besonderem beruflichen Pflichtbewusstsein.

An dieser Stelle zeigt sich die grundsätzliche Schwierigkeit lesbischer Geschichtsschreibung: Viele Quellen schweigen nicht nur über sexuelle Orientierung – sie verschleiern sie bewusst. In der Strafverfolgung homosexueller Männer ist das Gegenteil der Fall: Gerade weil männliche Homosexualität kriminalisiert wurde, sind detaillierte Aufzeichnungen über sexuelle Handlungen erhalten geblieben.[3] Lesbische Sexualität hingegen blieb – auch aufgrund ihres jahrzehntelangen juristischen „Nicht-Existierens“ – oftmals unsichtbar. Zwar gab es vereinzelt Debatten über die Strafbarkeit lesbischer Beziehungen (wie in der Weimarer Republik), doch es kam nie zu einer gesetzlichen Verankerung. Dieses Schweigen schützt einerseits vor Repression, erschwert aber andererseits die Sichtbarkeit in der historischen Rückschau.

In der heutigen Forschung wird daher verstärkt versucht, von einer Fixierung auf sexuelle Praktiken abzurücken und stattdessen die Formen von Beziehung, Intimität und gegenseitiger Fürsorge zwischen Frauen zu untersuchen. Statt nur nach „Beweisen“ für lesbische Identität zu suchen, wird gefragt: Welche Beziehungskonstellationen sind denkbar? Welche Lebensformen wurden gewählt – oder ermöglicht?

Dabei bleibt grundlegend zu klären, inwiefern die Frage nach der Sexualität einer historischen Persönlichkeit überhaupt relevant ist – und für wen. Ist sie notwendig, um historische Anerkennung zu schaffen? Oder läuft sie Gefahr, Menschen auf ihre sexuelle Orientierung zu reduzieren? Diese Reflexion ist zentral, um historische Persönlichkeiten nicht erneut zu vereinnahmen, sondern ihre Vielschichtigkeit sichtbar zu machen.

Die Auseinandersetzung mit queerer Geschichte hat das Potenzial, das historische Narrativ grundlegend zu erweitern. Sie kann helfen, stereotype Annahmen über Weiblichkeit, Ehe, Sexualität und Lebensführung zu hinterfragen und Leerstellen in der kollektiven Erinnerung zu füllen. Wenn eine Frau in der Vergangenheit als unverheiratet, wirtschaftlich unabhängig und in enger Lebensgemeinschaft mit einer anderen Frau beschrieben wird, darf – ja, muss – aus heutiger Perspektive kritisch nachgefragt werden, ob hier nicht lesbische Lebensweisen vorliegen könnten, die damals nicht benannt werden konnten oder durften.

Es geht nicht nur darum, einzelne Namen „als lesbisch zu identifizieren“, sondern um ein tieferes Verständnis der sozialen, kulturellen und politischen Bedingungen, unter denen Menschen abweichend von der Norm lebten – und welche Strategien sie entwickelten, um ihre Leben dennoch zu gestalten. Es geht um Sichtbarmachung, um Anerkennung und um die Rückgewinnung eines vielfältigeren, realistischeren Bildes unserer Geschichte. Die Vergangenheit war nie monolithisch. Die Geschichte von queeren Menschen gehört dazu – und muss als fester Bestandteil historischer Erinnerung begriffen werden.

[1] Geschlossene Akten – offene Wunden? Leerstellen und Forschungsfragen der LSBTI*-Geschichte in Nordrhein-Westfalen, Digitale Fachtagung am 16. November 2020

[2] Kunz, Steffen, Lorenz, Muriel, Mayeres, Elena Marie (Hsrg.): „Alleinstehende Frauen“, „Freundinnen“, „frauenliebende Frauen“ – Lesbische* Lebenswelten im deutschen Südwesten (ca. 1920er – 50er Jahre), Heidelberg 2024, S.40.

[3] In Arnd Kolbs Beitrag zum „Kreis der Freunde“ wird dies eindrücklich mit Zitaten einer Ermittlungsakte gegen Mitglieder des schwulen Netzwerkes verdeutlicht. Siehe dazu: https://ostalbum.hypotheses.org/3849

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